Verbundkatalog

Verbundkatalog
Verbundkatalog,
 
Bibliothekswesen: ein Zentral- oder Gesamtkatalog, der auf elektronischer Basis erstellt wurde, entweder durch Zusammenspielen bereits erfasster maschinenlesbarer Daten oder durch direkte Eingabe. Er dient neben dem Nachweis aller verfügbaren Literatur eines bestimmten Raumes der Beschleunigung des Fernleihverkehrs und der Rationalisierung der Katalogisierung, da bei der Verbundkatalogisierung die für die Titelaufnahme eines Buches beziehungsweise einer Zeitschrift erforderlichen Daten nur einmal erfasst und dann von den teilnehmenden Bibliotheken nur um die lokalen Daten ergänzt werden. Zur Erstellung der einzelnen Bibliothekskataloge werden die vollständigen Titelaufnahmen vom zentralen Rechenzentrum abgerufen (oder geliefert) und in die jeweiligen lokalen Systeme eingespeist; sie können auch ohne die lokalen Daten von außen stehenden Interessenten abgerufen und weiterverarbeitet werden (z. B. zur Erstellung eines speziellen Kataloges).
 
Der größte deutsche Verbundkatalog für Monographien, Sammelwerke und Dissertationen ist der seit 1993 vom Deutschen Bibliotheksinstitut in Berlin als Datenbank angebotene »VK 92«. Er enthält rd. 9,5 Mio. Titelaufnahmen mit rd. 18,5 Mio. Besitznachweisen. Für die überregionale Verzeichnung von Zeitschriften gibt es bereits seit 1972 die ebenfalls vom Deutschen Bibliotheksinstitut und der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz geführte Zeitschriftendatenbank »ZDB« (online abfragbar seit 1981); mit (1998) rd. 4 500 teilnehmenden Bibliotheken und 4 Mio. Standortnachweisen zu mehr als 900 000 Zeitschriftentiteln ist die ZDB international der einzige überregionale Verbundkatalog dieser Größe für Zeitschriften. Verbundkataloge werden (mit einem bestimmten zeitlichen Stand) auch geschlossen, z. B. auf Microfiches, angeboten.

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Ver|bụnd|ka|ta|log, der (Buchw.): auf elektronischer Basis erstellter Zentralkatalog.

Universal-Lexikon. 2012.

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